Pauschalpreise im Überblick:

 

    Damit Auftraggeber und Interessenten eine Vorstellung über   die Kosten einer Baumfällung erhalten, nachfolgend einige Preisbeispiele für die individuelle Kalkulation:

 

1. Fällung eines Nadelbaumes (Tanne, Fichte, Kiefer etc.) mit

    der Möglichkeit, Äste und Stammstücke kontrolliert zu Boden

    fallen zu lassen, bei einer Höhe des Baumes von ca. 10 m,

    berechnen wir ca. 280,-€ bis 340,-€. (ohne Entsorgung)

2.  Fällung eines Nadelbaumes inkl. alpiner Sicherung der Äste

     und Stammstücke unter Anwendung der Abseiltechnik zur

     Vermeidung von Schäden im Umfeld wird bei gleicher Höhe

     mit ca. 360,-€ bis 480,-€ veranschlagt. (ohne Entsorgung)

 

3.   Übersteigt der zu fällende Baum die 10m-Marke, berechnen

      wir pro zusätzlichen Meter 20,-€ Aufpreis. Bäume, die über

      15 Meter Höhe erreichen, werden ebenfalls nach dem

      unteren Stammumfang berechnet, da diese Exemplare je

      nach Art eine beträchtliche Dicke aufweisen und der

      Aufwand der Stücksägung überproportional ansteigt.

 

4.    Eine gewünschte komplette Entsorgung des Schnittguts

       beläuft sich zumeist auf ca. 250,-€ bis hin zu 450,-€, da

       bei einem Baum schnell einmal 2 - 3 Tonnen Gewicht 

       zusammenkommen. Abhängig ist der Preis auch von der

       Entfernung zur nächsten Deponie und der dort erhobenen

       Wiegegebühr!

5.     Nach Kostenvoranschlag durch uns aufgrund

        Ortsbesichtigung und/oder aussagekräftigem Fotomaterial

        bleibt das Angebot für 6 Monate bindend.

        Auch nach Fehlkalkulation unserseits oder Auftreten

        unvorhergesehener Schwierigkeiten während der Arbeiten

        bleibt das Preisangebot verbindlich und wir führen definitiv

        keine Nachverhandlungen durch. Entstandene Mehrkosten

        tragen wir eigenverantwortlich.

6.     Als eingetragenes Nebengewerbe wird keine

        Mehrwertsteuer veranschlagt und ist folglich nicht

        Bestandteil der Rechnung.

        Unsere Rechnungen können von Haus- und

        Grundstückseigentümern steuerlich geltend gemacht

        werden.

 

7.     Bei Auftragserteilung verabreden wir mit ihnen einen Termin

        zur Fällung des Baumes mit Ausweichtermin, da diese

        Technik bei Starkwind und Regen nicht angewendet werden

        darf. Wir sind mit unserer Methode extrem wetterabhängig

        und bestehen darauf, die Entscheidung für die Ausführung

        dieser nicht ungefährlichen Tätigkeit nach fachlichen

        Gesichtspunkten zu treffen. Unsere Gesundheit und die

        Vermeidung von Unfällen geht trotz betrieblicher

             Haftpflichtversicherung vor.

8.     Zu Guter Letzt: Eine Ortsbesichtigung ist für beide Seiten

        stets die beste Voraussetzung für eine objektive

        Einschätzung der Gegebenheiten und die preisliche

        Kalkulation in Absprache mit dem Auftraggeber ist die

        ideale Basis für eine vertrauensvolle Kooperation!

 

        ALPINCUT, Januar 2013

          gez.

          Bernhard Pikos