Pauschalpreise im Überblick:
Damit Auftraggeber und Interessenten eine Vorstellung über die Kosten einer Baumfällung erhalten, nachfolgend einige Preisbeispiele für die individuelle Kalkulation:
1. Fällung eines Nadelbaumes (Tanne, Fichte, Kiefer etc.) mit
der Möglichkeit, Äste und Stammstücke kontrolliert zu Boden
fallen zu lassen, bei einer Höhe des Baumes von ca. 10 m,
berechnen wir ca. 280,-€ bis 340,-€. (ohne Entsorgung)
2. Fällung eines Nadelbaumes inkl. alpiner Sicherung der Äste
und Stammstücke unter Anwendung der Abseiltechnik zur
Vermeidung von Schäden im Umfeld wird bei gleicher Höhe
mit ca. 360,-€ bis 480,-€ veranschlagt. (ohne Entsorgung)
3. Übersteigt der zu fällende Baum die 10m-Marke, berechnen
wir pro zusätzlichen Meter 20,-€ Aufpreis. Bäume, die über
15 Meter Höhe erreichen, werden ebenfalls nach dem
unteren Stammumfang berechnet, da diese Exemplare je
nach Art eine beträchtliche Dicke aufweisen und der
Aufwand der Stücksägung überproportional ansteigt.
4. Eine gewünschte komplette Entsorgung des Schnittguts
beläuft sich zumeist auf ca. 250,-€ bis hin zu 450,-€, da
bei einem Baum schnell einmal 2 - 3 Tonnen Gewicht
zusammenkommen. Abhängig ist der Preis auch von der
Entfernung zur nächsten Deponie und der dort erhobenen
Wiegegebühr!
5. Nach Kostenvoranschlag durch uns aufgrund
Ortsbesichtigung und/oder aussagekräftigem Fotomaterial
bleibt das Angebot für 6 Monate bindend.
Auch nach Fehlkalkulation unserseits oder Auftreten
unvorhergesehener Schwierigkeiten während der Arbeiten
bleibt das Preisangebot verbindlich und wir führen definitiv
keine Nachverhandlungen durch. Entstandene Mehrkosten
tragen wir eigenverantwortlich.
6. Als eingetragenes Nebengewerbe wird keine
Mehrwertsteuer veranschlagt und ist folglich nicht
Bestandteil der Rechnung.
Unsere Rechnungen können von Haus- und
Grundstückseigentümern steuerlich geltend gemacht
werden.
7. Bei Auftragserteilung verabreden wir mit ihnen einen Termin
zur Fällung des Baumes mit Ausweichtermin, da diese
Technik bei Starkwind und Regen nicht angewendet werden
darf. Wir sind mit unserer Methode extrem wetterabhängig
und bestehen darauf, die Entscheidung für die Ausführung
dieser nicht ungefährlichen Tätigkeit nach fachlichen
Gesichtspunkten zu treffen. Unsere Gesundheit und die
Vermeidung von Unfällen geht trotz betrieblicher
Haftpflichtversicherung vor.
8. Zu Guter Letzt: Eine Ortsbesichtigung ist für beide Seiten
stets die beste Voraussetzung für eine objektive
Einschätzung der Gegebenheiten und die preisliche
Kalkulation in Absprache mit dem Auftraggeber ist die
ideale Basis für eine vertrauensvolle Kooperation!
ALPINCUT, Januar 2013
gez.
Bernhard Pikos